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Fettabsaugung (Liposuktion)

Fettabsaugung (Liposuktion) - die operative Behandlungsmethode des Lipödems

Um eine Reduktion des betroffenen fehlverteilten Fettgewebes und damit die Ursache für die bestehenden Beschwerden zu erreichen, ist die Operation – das heisst eine Fettabsaugung (Liposuktion) – die einzige zielführende Behandlung.

Mit der wasserstrahlassistierten Liposuktion (WAL) steht ein äusserst schonendes Verfahren zur Verfügung, welches auch für eine möglichst intensive Kontraktion der Haut nach der Fettentfernung bekannt ist. Gemeinsam mit einer kurzzeitigen manuellen Lymphdrainage, unterstützt durch die Endermologie, kann insbesondere bei ausgeprägten Lipödembefunden eine anschliessende Reduktionsplastik vermieden werden.

 

Fettabsaugung mittels WAL

Die Wasserstrahl-Assistierte-Liposuktion (WAL) ist aufgrund ihres Wirkungsprinzips die schonendste Methode, das Lipödem operativ zu entfernen. An der Spitze der Absaugkanüle befindet sich eine geneigte Sprühöffnung, über welche ein gepulster Wasserstrahl in das Gewebe geleitet wird. Dieser löst sanft das Fettgebewebe, ohne die umliegenden Strukturen wie Gefässe, Lymphbahnen und Nerven zu verletzen. Neben der Schonung des Gewebes bietet die Wasserstrahl-Assistierte-Liposuktion die Möglichkeit, zu jeder Zeit die Kontrolle über die Kontur zu behalten und damit das Risiko für Konturunregelmässigkeiten deutlich zu verringern. Es stehen Absaugkanülen mit unterschiedlichem Durchmesser zu Verfügung, um auch feine Konturen, beispielsweise am Ellenbogengelenk oder Fussgelenk, operieren zu können.

Die WAL kann in örtlicher Betäubung, bevorzugt jedoch in Narkose durchgeführt werden. Die Patientinnen erhalten anschliessend die bereits vor der Operation angepasste Kompression für ca. 4 - 6 Wochen. Arbeitsunfähigkeit besteht bei normalem Verlauf etwa eine Woche. Die Kosten für die Liposuktion bei Lipödem werden unter bestimmten Bedingungen von der Krankenversicherung teilweise übernommen.

 

 

 

 

Wann werden die Kosten von der Krankenversicherung übernommen?

In der aktuellen Richtlinie des BAG vom 01.07.2021 ist festgelegt, dass

  1. mindestens 1 Jahr konservative Behandlung mit manueller Lymphdrainage und Flachstrickkompression nachweisbar durchgeführt werden muss mit dem Nachweis, dass trotz dieser Behandlung keine Schmerz- und Beschwerdereduktion dauerhaft erfolgte,
  2. zwei unabhängige Fachgutachten erstellt werden müssen,
  3. danach ein Antrag auf Kostengutsprache bei der Krankenversicherung gestellt werden kann, der dem Vertrauensarzt vorgelegt wird und der dann entscheidet, ob eine Kostengutsprache erteilt wird.